Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Rolle der Plattform
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform toopster durch Bauherren und anbietende Unternehmen. toopster betreibt einen Online-Marktplatz, auf dem Bauherren Bauleistungen ausschreiben und verifizierte Unternehmen verdeckte Angebote abgeben können; die Vergabe erfolgt durch den Bauherrn.
toopster vermittelt ausschließlich den Kontakt zwischen Bauherren und Unternehmen. toopster wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei der zwischen Bauherr und Unternehmen geschlossenen Bauverträge und schuldet keine Bauleistungen. Inhalt, Durchführung und Abwicklung des Bauvertrags liegen allein bei den Vertragsparteien.
§ 2 Registrierung und KYB-Verifizierung
Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für Bauherren und Unternehmen kostenlos. Unternehmen müssen vor der Abgabe von Angeboten eine Verifizierungsprüfung (Know Your Business, KYB) durchlaufen, in der insbesondere Handelsregister- bzw. Gewerbedaten und weitere Nachweise geprüft werden. Die Verifizierung ist kostenlos. [Entgeltregelungen für künftige Zusatzleistungen, insbesondere die treuhänderische Zahlungsabwicklung (nach Auftragsgröße gestaffeltes Serviceentgelt: 9 % bis 10.000 €, 6,5 % bis 50.000 €, 4,5 % bis 150.000 €, 3,5 % bis 500.000 €, 3 % darüber, je Tranche der Netto-Auftragssumme, mindestens 99 € je Projekt, getragen vom Unternehmen; Einbehalt anteilig je Meilenstein-Auszahlung), anwaltlich prüfen und final festlegen.]
Die Verifizierung erfolgt mit verkehrsüblicher Sorgfalt auf Grundlage der vom Unternehmen vorgelegten Unterlagen und öffentlich zugänglicher Register. Sie ist eine Plausibilitätsprüfung zum Zeitpunkt der Prüfung und stellt keine Zusicherung oder Garantie für die Identität, Bonität, Zuverlässigkeit, Qualifikation oder Leistungsfähigkeit des Unternehmens dar. Die Auswahl des Vertragspartners und die Prüfung seiner Eignung obliegen allein dem Bauherrn.
§ 3 Angebotsverfahren und Verbindlichkeit von Angeboten
Bauherren veröffentlichen Ausschreibungen mit Leistungsbeschreibung, Ort, Zeitraum, optionalem Budget und einer Angebotsfrist. Verifizierte Unternehmen können je Ausschreibung genau ein Angebot abgeben. Angebote sind verdeckt: Sie sind ausschließlich für den ausschreibenden Bauherrn einsehbar, nicht für andere Unternehmen.
- Ein Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist angepasst oder zurückgezogen werden. Mit Ablauf der Frist gilt das zuletzt aktive Angebot als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags zu den Bedingungen der Ausschreibung. [Bindefrist nach Fristende anwaltlich prüfen und final festlegen.]
- Angebote und ihre Änderungen werden fortlaufend protokolliert (append-only); eine nachträgliche unbemerkte Manipulation ist technisch ausgeschlossen.
- Der Bauherr kann die Angebotsfrist vorzeitig beenden, sobald mindestens ein Angebot vorliegt; danach können keine weiteren Angebote abgegeben werden.
§ 4 Zuschlag und Vertragsschluss
Nach Ende der Angebotsfrist erteilt der Bauherr einem anbietenden Unternehmen den Zuschlag; die Auswahl liegt in seinem freien Ermessen und ist nicht auf das preisgünstigste Angebot beschränkt. Mit dem Zuschlag kommt der Bauvertrag unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Bauherrn und dem bezuschlagten Unternehmen zustande. toopster ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und übernimmt keine Gewähr für dessen Erfüllung. Beide Parteien erhalten eine Bestätigung über den Zuschlag mit den jeweiligen Kontaktdaten.
§ 5 Pflichten der Nutzer und Freistellung
Die Nutzer sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihnen eingestellten Inhalte (insbesondere Ausschreibungen, Firmen- und Verifizierungsdaten sowie Angebote) allein verantwortlich. toopster macht sich Inhalte der Nutzer nicht zu eigen und ist nicht verpflichtet, sie auf Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Nutzer stellen toopster von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser AGB oder gesetzlicher Pflichten durch den Nutzer entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Weitergehende Rechte von toopster bleiben unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit der Plattform
toopster stellt die Plattform mit verkehrsüblicher Sorgfalt bereit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen oder Störungen (z. B. bei Drittanbietern, Stromausfall, höhere Gewalt) können zu vorübergehender Nichterreichbarkeit führen. Ein Anspruch auf Abgabe eines Angebots zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht; die Haftung für hierdurch entstandene Schäden richtet sich ausschließlich nach § 7.
§ 7 Haftung
toopster haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet toopster nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. toopster haftet nicht für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte, für das Zustandekommen oder die Erfüllung von Bauverträgen oder für die Bonität und Leistungsfähigkeit der Vertragsparteien. [Haftungsklausel, anwaltlich prüfen.]
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Kaufleuten ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers ([PLZ Ort], Platzhalter). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB werden registrierten Nutzern in Textform mitgeteilt.
Stand: 10. Juni 2026. Betreiber: siehe Impressum.